Die Maßnahmenzulassung nach § 85 SGB III


Parallel zur Trägerzulassung reicht der Bildungsträger bei der Fachkundigen Stelle (z. B. CERTQUA) eine Liste
aller Maßnahmen ein, die von den Regelungen der AZWV betroffen sind.

Hierzu erhalten Sie ein Übersichtsformular, in das Sie alle FbW-Maßnahmen mit Angaben zur Maßnahmen-
bezeichnung, dem Bildungsziel, dem Fachbereich und der Berufskennziffer eintragen. Aus dieser Liste wählt
CERTQUA nach dem vom Anerkennungsbeirat empfohlenen Referenzauswahlverfahren eine Stichprobe aus. 

  • Bei bis zu 30 zur Prüfung vorgelegten Maßnahmen wird eine Referenzauswahl in Höhe von 20 Prozent gezogen.
  • Bei mehr als 30 Maßnahmen richtet sich die Größe der Stichprobe nach der Quadratwurzel der Gesamtzahl der vorgelegten Maßnahmen. 

Für jede ausgewählte Maßnahme erhalten Sie einen Einzelantrag den Sie bei CERTQUA einreichen müssen.
Nach der erfolgreichen Antragsprüfung und ggf. einer Vorort-Begutachtung erhalten Sie ein Zertifikat für alle
eingereichten Maßnahmen. Diese werden detailliert auf einer Anlage zum Zertifikat aufgeführt.

Grundsätzlich gilt, dass aus jedem Fachbereich mindestens eine Maßnahme geprüft werden muss. Diese vier
Bereiche sind:

  • der gewerblich-technische Bereich
  • der kaufmännische Bereich
  • die unternehmensbezogenen Dienstleistungen
  • die personenbezogenen und soziale Dienstleistungen

Die Anträge zur Maßnahmenzulassung erhalten Sie in unserem Kunden-LogIn nach erfolgreichem Vertragsabschluss. Vertragsangebote erstellen wir gerne für Sie. Tel: 0228 / 42992022 oder info@certqua.de.

Den Text der AZWV, detaillierte Informationen zur Träger- und Maßnahmenzulassung sowie aktuelle Empfehlungen des Anerkennungsbeirats können Sie unter Download „offener Bereich“ herunterladen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail.
Tel: 0228 / 4299200
info@certqua.de