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Am 01.07.2004 ist die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV in Kraft getreten.
Bildungsträger, die Maßnahmen (§§ 77 ff. SGB III) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen,
benötigen die Zulassung einer anerkannten Fachkundigen Stelle.
Auch FbW-Maßnahmen der ARGEN (zuständig für Langzeitarbeitslose) fallen unter die Regelung der AZWV.
Grundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 SGB II (FbW-Maßnahmen sind Maßnahmen des vierten Kapitels, Sechster
Abschnitt des SGB III).
Am 22.04.2005 wurde CERTQUA als Fachkundige Stelle zugelassen. Seitdem wurden viele Träger- und Maß-
nahmenzulassungen erfolgreich durchgeführt.
Die AZWV fordert unter anderem die Einführung und Anwendung eines den „anerkannten Regeln der Technik“
entsprechenden Qualitätssicherungssystems. Als besonders wirksam hat sich dabei die Kombination der AZWV-
Trägerzulassung mit einer Zertifizierung nach dem international anerkannten Qualitätsstandard ISO 9001 bewährt.
Die Anforderungen der AZWV werden mit einer ISO-Zertifizierung umfassend abgedeckt und müssen nur noch
ergänzt werden.
Sie erfüllen die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit und erhalten ein Qualitätsmanagementsystem mit
dem Sie einen Mehrwert für Ihr Unternehmen erreichen. Um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der AZWV zu
unterstützen bieten wir regelmäßig die Ausbildung zum „AZWV-Beauftragten“ an. Informieren Sie sich im Bereich
Seminare auf dieser Homepage.
Die Anforderungen der AZWV sind in bestehende ISO-Auditprogramme der CERTQUA integriert und können im
Zertifizierungs-, Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit mit abgeprüft werden. Sie erhalten zu Ihrem ISO-
Zertifikat ein weiteres Zertifikat über die Trägerzulassung nach AZWV.
Die Anträge zur Trägerzulassung erhalten Sie in unserem Kunden-LogIn nach erfolgreichem Vertragsabschluss.
Vertragsangebote erstellen wir gerne für Sie. Tel: 0228 / 42992022 oder info@certqua.de.
Den Text der AZWV, detaillierte Informationen zur Träger- und Maßnahmenzulassung sowie aktuelle Empfehlungen des Anerkennungsbeirats können Sie unter Download „offener Bereich“ herunterladen.
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