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Datenschutz und Recht

 

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Einleitung

Datenschutz in der Praxis

Fortbildung für Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren.

Auch als Fachkundenachweis gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO.

 

Inhalte

 
 
 
  • Welche aktuellen Anweisungen der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, des Europäischen Datenschutzausschuss und Urteile von nationalen Gerichten und des EuGH müssen Sie als kennen?
  •  Wann müssen Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) und wann Joint Controller-Verträge (Art. 26 DSGVO) vereinbart werden? Wie muss ein Auftragsverarbeiter kontrolliert werden? Welche Regelungen sind bei Kooperationen im Maßnahmengeschäft angebracht?
  • Für was und wie müssen Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA) oder Risikoabschätzungen nach DSGVO erstellt werden? Was ist eine Attack-Tree-Risikoanalyse? In welchem Rahmen müssen Dokumentationen vorgehalten werden?
  • Welche Detailtiefe erfordert das Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten für Bildungs-maßnahmen
  • Wie erstellt man ein tragfähiges Löschkonzept?
  • Ewiger Streitpunkt "Technische Organisatorische Maßnahmen" – welche Maßnahmen sind erforderlich? Was bedeutet Privacy by Design und Privacy by Default in Bildungseinrichtungen?

 

 
  • Wie werden die Anforderungen aus der Verpflichtung zum Sozialgeheimnis nach SGB, Datenschutz nach DSGVO und BDSG, Geschäftsgeheimnis nach GeschGG und Berufs-/Privatgeheimnis nach § 203 StGB praktisch umgesetzt?
  • Wie kann man Videokonferenzsysteme (u.a. MS Teams, Blizz, Zoom, Moodle, Jitsi, Wire.) für Bildungsmaßnahmen mit Teilnehmenden und Beschäftigte datenschutzkonform nutzen?
  • Welche Änderungen erfordert die Privacy Shield Entscheidung des EuGH?
  • Welche technischen Voraussetzungen sind u.a. bei Coachingmaßnahmen zu erfüllen?
  • Welche Verschlüsselungsmethoden müssen Bildungsunternehmen vorhalten?
  • Wie werden Prozesse, Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten für die Meldung von Datenschutzverletzungen praktisch organisiert?
  • Welche Regeln sind beim Beschäftigtendatenschutz nach BDSG und DSGVO zu beachten?
  • Welche besonderen Vorkehrungen sollten beim Homeoffice oder mobilen Arbeiten berücksichtigt werden? Wie gestaltet man datenschutzrelevante Dienstanweisungen und Kollektivvereinbarungen?
 

Ihre Referentin

Diplom-Ökonomin Brigitte Batke-Spitzer, M.A. (Erwachsenenbildung) und Rechtsanwältin berät in ihrer Anwaltskanzlei Unternehmen und Geschäftsleitungen im Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht, besonders im Hinblick auch auf die neuen technologischen Herausforderungen der branchenübergreifenden Digitalisierung.
Sie ist u. a. Mitglied des Deutschen Anwalt Vereins (DAV), des Verbands deutscher Anwälte (VdA), des Verbands Deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht (VBMI), der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).
Als Gesellschafterin und Prokuristin eines kaufmännisch-technischen Bildungszentrums kennt sie die besonderen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aufgaben und Abläufe in Bildungseinrichtungen aus dem Praxisalltag.
In ihrer Funktion als externe Datenschutzbeauftragte und als Auditorin für den Datenschutz unterstützt und begleitet Sie bundesweit gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung der EU-DSGVO und weiterer spezifischer Datenschutzgesetze.
Ihr Erfahrungswissen vermittelt Brigitte Batke-Spitzer bundesweit als Lehrbeauftragte, Fachdozentin und Fachautorin.

 
 

Veranstaltungsort- und termine

Zielgruppe

 
 

 Zur Zeit sind keine Seminare geplant.

 

 

 

Fortbildung für Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren

 
 

Einleitung

In diesem Workshop werden anhand von Musterverträgen, Formularen, Mustergutachten und Urteilen die besonderen Anforderungen des Datenschutzes in Bildungseinrichtungen erarbeitet, die Sie in Ihrem Geschäftsalltag nutzen können; angefangen von detaillierten Informationsschreiben an Teilnehmende, Beschäftigte, Ehrenamtliche Tätige, Honorarkräfte bis hin zur Risikoeinschätzung des Einsatzes neuer Medien und Softwarelösungen.

 

Inhalte

 
 
 

  • Aktuelles aus den Verlautbarungen der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und Rechtsprechung
  • Bußgelder und Schadensersatz
  • Weiterentwicklung des Verarbeitungsverzeichnisses
  • Detaillierungsgrad der Verarbeitungstätigkeiten, Gestaltung des Verzeichnisses und Anpassung an die Informationsschreiben gemäß Art. 13 und 14 DSGVO
  • Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen (Art. 28 DSGVO) und Joint Controller Verträge (Art. 26 DSGVO)
  • Abgrenzung und Einsatzmöglichkeiten beim Outsourcing und Kooperationsverträgen; Stellungnahmen der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, Folgen für die Verantwortlichkeiten
  • Datenschutzfolgenabschätzung und Risikoabschätzung nach EU-DSGVO
  • Hinweise zur Gestaltung von Gutachten zum Einsatz neuer Softwarelösungen, u.a. IP Telefonie, CRM Einsatz etc.
  • Dokumentation, Meldepflichten und IT-Sicherheitsmanagement
  • Umsetzung von Prozessen, Meldeprozesse und – wege, Verantwortlichkeiten, Umsetzung im QM System
 
  • Beschäftigtendatenschutz nach BDSG und EU – DSGVO
  • Durchsetzung der Rechte der Mitarbeitenden, Vertragsrecht versus Datenschutz, Digitalisierung, Verpflichtungen auf das Sozialgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnis und Berufsgeheimnis
  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach EU – DSGVO
  • Einsatz von Moodle , Weninare, Plattformen, Cloudlösungen, E-Learning Angebote, Evaluierungen von Mitarbeitendne und Honorarkräften
  • Informationspflichten nach EU – DSGVO
  • Gestaltung von Auskunftsersuchen etc.
  • IT-Security, Privacy by Design, Privacy by default
  • Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Gestaltung von Dienstanweisungen und Kollektivvereinbarungen
 

Ihr Nutzen

Zielgruppe

 
 

Durch die praktische Fälle und Ansätze wird ihre tägliche Arbeit erleichtert. Die DSGVO verlangt nachhaltige Dokumentationen zur Offenlegung und zur Transparenz der Verarbeitung personenbezogener Daten. In keinem Unternehmensbereich werden mehr personenbezogene Daten und vor allem besonderer Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet als in den Bildungseinrichtungen. Daher ist die Messlatte auch hoch angesetzt.

Mit dem Besuch des Workshops weisen Sie zeitgleich die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde (§ 37 Abs. 5 DSGVO) als Datenschutzbeauftragter nach.

 

 

 

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Leitungskräfte in Bildungseinrichtungen etc.

 
 

Ihre Referentin

Diplom-Ökonomin Brigitte Batke-Spitzer, M.A. (Erwachsenenbildung) und Rechtsanwältin berät in ihrer Anwaltskanzlei Unternehmen und Geschäftsleitungen im Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht, besonders im Hinblick auch auf die neuen technologischen Herausforderungen der branchenübergreifenden Digitalisierung.
Sie ist u. a. Mitglied des Deutschen Anwalt Vereins (DAV), des Verbands deutscher Anwälte (VdA), des Verbands Deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht (VBMI), der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).
Als Gesellschafterin und Prokuristin eines kaufmännisch-technischen Bildungszentrums kennt sie die besonderen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aufgaben und Abläufe in Bildungseinrichtungen aus dem Praxisalltag.
In ihrer Funktion als externe Datenschutzbeauftragte und als Auditorin für den Datenschutz unterstützt und begleitet Sie bundesweit gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung der EU-DSGVO und weiterer spezifischer Datenschutzgesetze.
Ihr Erfahrungswissen vermittelt Brigitte Batke-Spitzer bundesweit als Lehrbeauftragte, Fachdozentin und Fachautorin.

 

Veranstaltungsorte und -termine

 
 
 

 Zur Zeit sind keine Seminare geplant.

 
 
 
 

Einleitung

Entwicklungen, Betriebsprüfungen, Haftungsrisikenund Kundigungsrecht bei der Einstellung freier Mitarbeiter im Unternehmen.

Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auch in unserem  Seminarflyer.

 

Inhalte

 
 
 

Aktuelle Entwicklungen, Betriebsprüfungen, Haftungsrisiken
In diesem Seminar erhalten Sie einen prägnanten, fokussierten Überblick über die aktuelle Rechtslage zur Qualifizierung von Freien Mitarbeitern/Innen zur Vermeidung von problematischen Risiken in der Praxis, gerade in Covid- Krisenzeiten.
Fehlbeurteilungen und ungünstige Gestaltungen der Arbeitsprozesse in der Alltagspraxis können hohe Kosten nach sich ziehen. Daher ist die Auseinandersetzung mit rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsalternativen durchaus überlebenswichtig. Sie erhalten Praxishinweise und Checklisten zum Kriterienkatalog, zur Vertragsgestaltung und zum Statusfeststellungsverfahren. Stellen Sie Ihre Fragen im Onlineseminar!

Vertragsgestaltung mit Honorarkräften, Dozenten, Freelancern, IT-Beratern, etc.
Können Arbeitsverhältnisse in der Bildungspraxis vermieden werden?
Probleme der Rechtsunsicherheit – Zwei Seiten einer Medaille
Welche Vorgaben der Einbindung der Freien Mitarbeitenden verlangen die öffentlichen Kostenträger?
Wann kann der „Freie Mitarbeitende" Kündigungsschutz beanspruchen?

Arbeitnehmerbegriff der Zukunft
Probleme bei der „neuen" Selbstständigkeit
Wann ist wer Arbeitnehmer und wer Freier Mitarbeiter ?
Warum bietet die Vertragsgestaltung nicht immer Schutz ?
Weshalb ist die tatsächliche Durchführung so erheblich?
Welche Vertragsklauseln kann man in der Praxis nutzen – was ist noch legitim?
Welche Klauseln sollten Sie im Dienstvertrag besser nicht nutzen und welche Klauseln geben nur Scheinsicherheit?
Welche Grenzen muss man bei den Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen?
Ist die -Mann/Frau GmbH eine Lösung?
Sind verschiedene Auftraggeber ein Freifahrtschein?
Wie wird das Wirken des Freien Mitarbeiters im „Markt" gewürdigt?

Kriterien der abhängigen Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht
Welches sind die Indizien für eine selbständigen Tätigkeit bzw. für eine abhängige Beschäftigung (§ 7 SGB IV) ?
Welche Versicherungs- und Beitragspflichten des Arbeitgebers sind zu berücksichtigen?
Grundsätze bei abhängiger Beschäftigung

Statusverfahren (DRV Bund) gem. § 7a SGB IV
Wie sind Statusverfahren zu führen?
Vor- und während der Vertrags?

Änderung der Vertragsbedingungen im Zeitablauf in der Praxis
Wie geht man mit Änderungen in der Praxis um?
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Beschäftigung mit „ überkommenen" Vertragskonstellationen?
Ist die Beschäftigung von Rentnern und Pensionären auch ein Problem?
Sind Minijobber eine Alternative ?

Reaktionen des Vertragspartners
Wie sollten man sich bei einer Beendigung der Tätigkeit des möglicherweise Scheinselbstständigen verhalten?
Was passiert, wenn der Freie Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage einreicht?
Kann der Schaden noch begrenzt werden? (BAG, Urteil v. 21.11.2017, 9AZR 117/17).

Fokus: Betriebsprüfung - Rechtsfolgen von Scheinselbstständigkeit
Welceh Folgen sind aus dem Arbeitsrecht zu ziehen - Wie geht man mit einer rückwirkenden Arbeitnehmerstellung um ?
Welche Folgen sind im Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht zu befürchten?
Wie berechen sich die Beitrags- und Steuernachforderungen?
Was ist mit Säumniszuschlägen, Bußgeldern, OWI-Verfahren
Strafrechtliche Konsequenzen und Haftung der Handelnden : Wie verhält man sich bei der Eröffnung eines Strafverfahrens?
Achtung: Vergaberechtliche Konsequenzen
Sonstige Beitragsrisiken
Künstlersozialversicherung
Mindestlohn
Geringfügig Beschäftigte
Handlungsempfehlungen für die Praxis

 

 

Kündigungsrecht

  • Was ist bei der Erstellung und der Zustellung einer Kündigung zu beachten?
  • Welche Pflichtverstöße berechtigen zur Kündigung?
  • Wann kann wegen eines Pflichtenverstoßes auch ohne Abmahnung gekündigt werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
  • Welche taktischen Überlegungen sollten berücksichtigt werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitarbeiter krankheitsbedingt gekündigt werden?
  • Wann muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden?
  • Wer hat Sonderkündigungsschutz und was ist dann zu beachten?
 

Ihr Nutzen

Zielgruppe

 
 

Sie erhalten Anregungen für die Überprüfung Ihres Fremdeinsatzes im Unternehmen und Hinweise, wie Gestaltungen genutzt und Bewertungsfehler korrigiert werden können.

 

Alle Fach- und Führungskräfte.

 

Veranstaltungstermin/-ort

 
 
 

Seminartermin 2023:

23.05.2023 - Online-Seminar

26.10.2023 - Online-Seminar

 
 
 

Ihre Referentin

Brigitte Batke-Spitzer

Diplom-Ökonomin Brigitte Batke-Spitzer, M.A. (Erwachsenenbildung) berät in ihrer Anwaltskanzlei im Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht. Daneben ist sie als Syndikusrechtsanwältin und Leiterin Rechnungswesen einer Stiftung mit einem Angebot an vielfältigen Bildungsprodukten mit dem Fokus auf Einrichtung und Umsetzung von Digitalisierungs- und Zukunftsprozessen im Praxisalltag. In ihrer Funktion als externe Datenschutzbeauftragte und Auditorin für den betrieblichen Datenschutz sowie Informationssicherheitsbeauftragte unterstützt und begleitet sie die Umsetzung spezifischer Normen und Anforderungen im Datenschutzrecht.

 
 

Ihre Investiton

Ihre Anmeldung

 
 

€ 449,- (inkl. 50 Euro Frühbucher-Rabatt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn), danach € 499,-. Alle Preise zzgl. MwSt.

Es gelten unsere AGB.

 

Sie können sich per E-Mail seminare@certqua.de oder telefonisch 0228 4299 2047 anmelden. Eine Platzreservierung ist – für Sie kostenlos und unverbindlich – jederzeit möglich.

Informationen zum Seminar finden Sie auch in unserem Seminarflyer (pdf)

 

 

Die nähere Beschreibung des Seminares "Die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen" finden Sie hier:

 

Einleitung

Interne, externe und gesetzliche Vorgaben an Arbeitsmarktdienstleistungen.

 

Inhalte

Ihr Nutzen

 
 
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der notwendigen Grundlagen für Arbeitsmarktdienstleistungen aus unterschiedlicher Sicht (eigene Zertifizierungen und interne Vorgaben, externe und gesetzliche Vorgaben, Anforderungen des Kunden und Prüfungssicht)
  • Strukturieren und Clustern der unterschiedlichen Anforderungen an die Arbeitsmarktdienstleistungen
  • Erstellen von geeigneten Tools zur Qualitätssicherung anhand Praxisbeispielen
  • Transferleistung: Übertragen auf eigene vorhandene Arbeitsmarktdienstleistungen
 

Ihnen werden grundlegende Methoden und Instrumente vermittelt, die eine Grundlage für eine erfolgreiche Qualitätssicherung der eigenen Maßnahmen bilden werden, um die Prüfungen seitens AMDL und REZ erfolgreicher zu meistern.

 

Methode

Zielgruppe

 
 
  • Vortrag mit Plenumsdiskussion
  • Plenumsarbeiten
  • Vertiefung durch praktische Beispiele
  • Gruppenarbeit
  • Einzelarbeit
 

Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte, QM-Verantwortliche und weitere Funktionsträger in der beruflichen Bildung, die sich mit diesem Thema befassen möchten.

 

Ihr Referent

 
 
 
Steffen Rapp

Steffen Rapp

studierte Soziale Arbeit und Diakonie. Erfahrungen im Bereich der Beruflichen Bildung sammelte Steffen Rapp als regionaler Projektleiter bis 2002. Während dieser Arbeit gewann er erste Einblicke in das Qualitätsmanagement durch die Zusatztätigkeit als regionaler Qualitätsmanagementbeauftragter. Danach wechselte Steffen Rapp in die Zentrale eines Bildungsträgers und übernahm als zentraler Qualitätsmanager die Themen Qualitätsmanagement und interne Auditierung sowie die Anleitung der diversen regionalen QMB. 2006 wurde er mit dem Aufbau eines QM-Systems eines weiteren Dienstleisters im Bildungsbereich betraut, das Steffen Rapp nach erfolgreicher Implemtierung und Zertifizierung hauptverantwortlich mit übernahm. In 2007 wurde eine dritte Organisation im seminaristischen Weiterbildungsbereich in die Struktur integriert und eine Qualitätsgemeinschaft gegründet. Als Leiter Qualitätsmanagement mit einem kleinen Team kümmert sich Steffen Rapp um die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung dieser Organisationen die alle nach ISO 9001 und AZAV zertifiziert sind. Zudem berät Herr Rapp seit 2005 Organisationen im Bereich der Aus- und Weiterbildung bei der Einführung von QM-Systemen. Aufgrund diesen langjährigen Aufgaben und Erfahrungen verfügt er nicht nur über fundierte theoretische Kenntnisse in diesen Themenbereichen, sondern kann diese auch mit zahlreichen praxisnahen Beispiele verdeutlichen.

 
 

Veranstaltungstermin/ -ort

 
 
 

Derzeit ist kein Seminar geplant.

 

 
 
 
 

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