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Neue Maßnahmenart im FbW-Bereich

Ab dem 01.08.2016 gibt es im FbW-Bereich die neue Maßnahmenart „Vermittlung von Grundkompetenzen (nicht berufsbezogenes Deutsch; Mathe; EDV-Grundkenntnisse)“. Diese Art der Maßnahme kann ab 11.08.2016 im CERTQUA-Servicecenter unter der BKZ 00000_VU/B-DKS 5,80 € beantragt werden.  WICHTIG: die Teilnehmer müssen zumindest das Sprachniveau B1 haben  und die Maßnahme muss auf eine Umschulung vorbereiten (bitte bei Zielsetzung und Zielgruppe darauf achten).

Zur Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse in Maßnahmen/Modulen des Rechtskreises §81 SGB III: die Regelung aus 2015 hat weiterhin Bestand, d.h. Maßnahmen wie z.B. „Deutsch für Hotelfachleute“ sind weiterhin unter der BKZ des jeweiligen Bildungszieles zulassungsfähig.