Am 20.07.2016 hat die Bundesagentur für Arbeit folgende Weisung herausgegeben:
Die Fachlichen Weisungen (vormals Geschäftsanweisungen) in den Bereichen „Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“, „Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)“, „Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“, „Maßnahmen bei einem Träger (MAT)“ sowie “Innovative Ansätze nach § 135 SGB III“ wurden an die durch das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) geänderte Rechtslage ab 01.08.2016 angepasst.
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