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BA-Förderung von Altenpflegeumschulungen wird verlängert

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat heute formell die Verlängerung des § 131b SGB III  (Förderung von Altenpflegeumschulungen) beschlossen. Gemäß diesem Beschluss soll die dreijährige Förderung der Altenpflegeausbildung durch die BA verlängert werden. Die Verlängerung des § 131b SGB III bis zum 31.12.2017 befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren; sie soll nahtlos erfolgen. Bei Inkrafttreten der Gesetzesänderungen erfolgen weitere Informationen.