Seit Beginn des neuen Jahres 2015 sind die folgenden neuen Vorgaben entweder schon in Kraft bzw. bevorstehend:
Zulassung von Kleingruppen bei Umschulungen
Mitte Januar informierte die Bundesagentur, dass mit sofortiger Wirkung Umschulungsmaßnahmen abweichend von den für andere Maßnahmetypen weiterhin geltenden Vorgaben auch in Kleingruppen zugelassen werden können. Die Neuregelung ist vor allem vorgesehen für Regionen, in denen aufgrund der Bevölkerungsstruktur siedlungsdichte Gruppen in Regelgröße nicht konfiguriert werden können.
Einzelheiten zur Durchführung und Zustimmungspraxis wurden nicht definiert. Der Operative Service Halle kommunizierte, dass die Regelung eher eng ausgelegt werde und die „besonderen Voraussetzungen“ durch Belege nachzuweisen seien. Beispielhaft wurde der Nachweis von Akquisebemühungen genannt.
Aus unserer eigenen Praxis liegen aufgrund der langen Bearbeitungsdauer im Zustimmungsverfahren (ca. 6 Wochen) zum Zeitpunkt des Redakti-onsschlusses noch keine verwertbaren Erfahrungen vor. Wir empfehlen die Kleingruppen möglichst nicht unter 8 Personen vorzusehen, da die Maßnahmen mit der TN-Begrenzung zugelassen werden müssen und eine spätere Erhöhung der TN-Zahl nicht möglich ist.
Neue Beiratsempfehlungen
Der Beirat hat neue Prüfaspekte bei der Zulassung von Maßnahmen beschlossen, die das Prüfverfahren ausweiten und verkomplizieren. So ist ab April 2015 z.B. mit jedem Referenzantrag nachzuweisen, dass die geltenden Vorgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Datenschutzes beachtet wurden, die Verfahren zur Sicherstellung und Überprüfung des Maßnahmerfolges sind darzustellen etc. (über die Details sind die Maßnahmekunden zwischenzeitlich informiert worden).
Die Neuregelung ist als wenig sinnvoll bzw. geeignet zur Verbesserung der Bereitstellungs- und Durchführungsqualität anzusehen, da die Prüfinhalte großenteils schon im Rahmen der Trägerzulassung nach AZAV nachzuweisen waren und geprüft wurden.
Probleme der Referenzauswahl (Erstbearbeitung von Gesamtlisten)
In den letzten Wochen sind tlw. erhebliche Verzögerungen in der Erstbear-beitung von Gesamtlisten und damit in der Mitteilung der gezogenen Referenzmaßnahmen eingetreten. Dieser auch von CERTQUA bedauerte Umstand hat seinen Grund zum einen in der stark erhöhten Zahl eingehender, z.T. langer Gesamtlisten, insbesondere aber durch den erheblichen Prüfaufwand zur Verifizierung der eingegebenen Systematikpositionen.
Die sachfremde Komplexität der KldB 2010 erschwert in vielen Fällen die Bestimmung der zutreffendem BKZ, so dass unsererseits Korrekturen in großer Zahl vorgenommen werden müssen, um spätere Probleme in der Zulas-sungssicherheit möglichst von vornherein zu unterbinden. Häufig ist auch erheblicher Argumentationsaufwand vonnöten, um die einreichenden Organisationen von der Notwendigkeit der Änderung zu überzeugen.