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Neuer Service: Aktive Unterstützung der CERTQUA-Kunden bei Liquiditätsengpässen

Interview mit Anke Rink

Anke Rink
Anke Rink
 

Kunden berichten zunehmend von Zahlungsverzögerungen durch ihre Auftraggeber, z.B. auch Jobcenter und Arbeitsagenturen. Dies führt naturgemäß über kurz oder lang bei vielen Organisationen zu Liquiditätsengpässen.

Im Sinne der guten und langfristigen Kundenbindung möchte CERTQUA ihre Kunden in guten und auch in weniger guten Zeiten begleiten und wo immer möglich Hilfestellung geben.

Dazu ein Interview mit Anke Rink, kaufmännische Leiterin der CERTQUA:

Redaktion: Warum unterstützen Sie die Träger?
Anke Rink: Wir wollen nicht, dass die Träger durch einen Liquiditätsengpass ihre AZAV-Zulassung verlieren und dann aus dem Markt der geförderten Weiterbildung ausscheiden müssen.

Redaktion: Welche Träger können an Ihrem Programm teilnehmen? Wie gehen Sie vor?
Anke Rink: Zunächst kommt der Träger aktiv auf uns bzw. direkt auf mich zu.
Zweitens bespreche ich die Situation in der Gesamtheit. Jeden Fall betrachte ich individuell und diskret.
In einem dritten Schritt muss ich die Schufa-Kriterien prüfen und beachten. Entscheidungsparameter sind für mich: Keine negativen Merkmale in der Schufa-Auskunft, z.B. Insolvenzhinweise oder eine dokumentierte negative Zahlungsmoral.
Viertens erarbeite ich, oft mit dem Träger gemeinsam, einen tragfähigen und für den Träger leistbaren, für ihn umsetzbaren Zahlungsplan.

Redaktion: Wie lange dauert es bis zum Abschluss der Vereinbarung?
Anke Rink: Wenn der Träger in dieser misslichen Lage ist, muss es oft schnell gehen. Das ist unser Ziel. Oft-mals kann ich die Prüfvorgänge in wenigen (3-4) Stunden bearbeiten. Dem Träger sende ich eine schriftliche Vereinbarung, die er mir nur z.B. nur noch per E-Mail bestätigt.

Redaktion: Wie lange laufen die durchschnittlichen Vereinbarungen?
Anke Rink: Die Laufzeit ist individuell. Im Durchschnitt liegt sie bei 3 bis 6 Monaten.

Wichtig für den Träger ist, dass wir den Umstand des Liquiditätsengpasses und den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung nicht an die Schufa melden.

Für uns ist wichtig, dass der Träger seine Arbeit fortsetzen und die Arbeitsplätze dort gesichert werden.