Viele Träger haben in der Vergangenheit kritisiert, dass sich die Bundes-agentur für Arbeit (BA) in ihren Verträgen Verlängerungsoptionen einseitig vorbehält.
Künftig soll gelten, dass Optionen nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer (Träger) ausgeübt werden. Die Formulierung wird in diesen Tagen final gestellt und mit dem Justiziariat abgestimmt.
Für laufende Verträge soll gelten, dass, wenn die BA von ihrem einseitigen Optionsrecht Gebrauch machen möchte und der Auftragnehmer (Träger) signalisiert, dass er diese Option nicht erfüllen kann oder will, eine Optionsziehung durch die BA nicht erfolgt.
Bereits ausgeschriebene und bezuschlagte BaE-Verträge sollen nachträglich angepasst werden. Die Regionalen sollen im Einzelfall, unabhängig von der bestehenden vertraglichen Lage, eine einvernehmliche Lösung mit dem jeweiligen Träger finden.
CERTQUA empfiehlt Trägern, ggf. auf der Website der BA die Veränderungen nachzuvollziehen.
(Andreas Orru)