Redaktion: Herr Brauer, Ende Mai wurden die neuen und ab sofort gültigen BDKS-Listen veröffentlicht. Was sind die größten Neuerungen oder Änderungen?
Werner Brauer: Einige Systematikpositionen sind hinzugekommen und der Begriff "Schwellenwert" wurde für mehr oder weniger festgelegte Kostensätze eingeführt. Überschreiten die Kosten der Maßnahmen diesen Wert, müssen wir diese zur Prüfung beim Zustimmungsteam des Operativen Service in Halle (Anm. d. Red.: Organisationseinheit der Bundesagentur für Arbeit, die für das Zustimmungsverfahren bei BDKS-Überschreitung zuständig ist) vorlegen. Zudem ist eine "Deckelung" der maximal zulassungsfähigen Unterrichtsstunden (UE) im Bereich der Berufskraftfahrerausbildung hinzugekommen.
Redaktion: Haben Sie Erfahrungswerte auf welcher Grundlage sich der Operative Service Halle (OS Halle) für oder gegen die Zulassung von Maßnahmen entscheidet? Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
Werner Brauer: Aus der Zustimmungspraxis durch OS Halle lässt sich wenig Systematisches ableiten: Mit leichten Schwankungen werden gut ein Drittel der von uns vorgelegten Maßnahmen positiv entschieden. In der Tendenz scheint sich - mit Ausnahmen - anzudeuten, dass geringere Überschreitungen des BDKS eher günstige Prognosen haben. Die Bearbeitungsdauer ist relativ unterschiedlich. Sie schwankt zwischen 10 und 20 Arbeitstagen.
Redaktion: Welche Neuigkeiten haben Sie außerdem aus Ihrer täglichen Zulassungspraxis?
Werner Brauer: Zum 31.03.2015 laufen die letzten unter AZWV zugelassenen Maßnahmen aus. Daher ist mit einem erhöhten Antragsvolumen (eingereichte Gesamtlisten) ab Herbst dieses Jahres zu rechnen. Leider wird vieles, was unter AZWV möglich war, so unter aktuellen Vorgaben und Umständen nicht ohne Weiteres mehr zulassungsfähig sein. Deshalb bitten wir darum, insbesondere umfangreiche Gesamtlisten, möglichst frühzeitig zu melden.
Redaktion: Vielen Dank für das Interview, Herr Brauer.
Seit 2008 ist Werner Brauer in der Abteilung für Maßnahmenzulassung der CERTQUA GmbH beschäftigt. Er verantwortet hier als Teamleiter und Prüfbeauftragter die Prüfung und Zulassung von Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV). Herr Brauer ist zudem als Auditor für die Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV zugelassen.