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Newsletter Oktober 2012

Fragen und Antworten zur Trägerlandschaft, AZAV und Zertifizierung - Ausführliches Interview mit CERTQUA-Geschäftsführer Andreas Orru

1 Redaktion: Herr Orru, die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik gekürzt. Was bedeutet dies für die Trägerlandschaft?

Andreas Orru: Zunächst zur für die Träger wichtigen Lage. Die Arbeitslosenzahl liegt bei etwa 2,8 Millionen. Dies ist für die Gesamtbetrachtung eine erfreulich geringe Zahl.
Für die Träger bedeutet sie jedoch, man muss es vereinfacht, aber dennoch zwangsläufig so sehen: eine geringere Arbeitslosenzahl bedeutet eine Reduzierung ihrer Kunden, die sie in ihren Bildungszentren betreuen können.
Die durchschnittliche Klassenstärke reduziert sich bei abnehmender Arbeitslosigkeit und kann dann dazu führen, dass der Träger in eine wirtschaftliche in Schräglage gerät. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass eine Zulassung von Maßnahmen i.d.R. nur auf der kalkulatorischen Basis von 15-20 Teilnehmern erfolgen darf.
Dies ist insbesondere für Träger in den Regionen mit geringer Arbeitslosenquote kaum darstellbar.

2 Redaktion: Was bedeutet dies für die Kunden der Bildungsträger?

Andreas Orru: Dies kann bedeuten, dass diejenigen Menschen, die in einer Region mit sehr geringer Arbeitslosenquote arbeitslos sind, ggf. keine faire Chance mehr haben, an einer passenden Weiterbildung teilzunehmen. Für diese Menschen gibt es dann kein hinreichendes Angebot mehr.


3 Redaktion: Wie entwickelt sich die Zusammenarbeit mit der BA hinsichtlich des Zustimmungsvorbehaltes bei Maßnahmen nach § 81 SGB III bei Überschreitung des Bundesdurchschnittskostensatzes (BDKS)?

Andreas Orru: Ich denke, dass sich der Aufbau des Zustimmungsteams bei der BA insgesamt gut entwickelt hat. Dass es hier und da mal etwas dauert, bis ggf. Abstimmungen herbeigeführt sind, ist normal. Jede neue Struktur erfordert immer eine gewisse Anlaufzeit. Die Zusammenarbeit mit der BA wollen wir für unser Haus ausdrücklich als gut beschreiben. Wir stehen in regelmäßigem und konstruktivem Kontakt und Dialog.

Die Ergebnisse für die Träger hingegen sind oft weniger gut. Die meisten Maßnahmen werden abgelehnt, wenn der BDKS überschritten ist. Dies liegt oft daran, dass die BA das erforderliche besondere arbeitsmarktpolitische Interesse nicht erkennen bzw. nicht akzeptieren kann. Wir raten daher den Trägern schon im Vorfeld ab, wenn wir sehen, dass die Argumentation schon aus Sicht unserer Experten zu wenig unterlegt ist.

4 Redaktion: Wie sehen Sie die Lage für die Qualifizierung von Hartz IV-Empfängern?

Andreas Orru: Diese Leistungsempfänger fallen in den Rechtskreis des SGB II. Hier stehen immerhin 2,6 Milliarden Euro für 2012 in der Planung, um diesen Personenkreis zu qualifizieren. Davon ist, wie man hört, eine Milliarde bereits ausgeben worden. Eine weitere Milliarde ist verplant. Somit verbleiben noch weitere 600 Millionen Euro, die einer sachgerechten Verwendung zugeführt werden wollen und können.

Es liegt jetzt an den Jobcentern vor Ort, ggf. in Zusammenarbeit mit den Trägern, nach guten und innovativen Konzepten zu suchen, um u.a.  sinnvolle Qualifizierung möglich zu machen.

Wir als Fachkundige Stelle werden alles tun, um mit unserer Zulassungsexpertise diesen Weg zu unterstützen, sofern die angedachten Maßnahmen nach AZAV zulassungsfähig sind, sofern es sich um sog. Gutscheinmaßnahmen handelt.

Anderenfalls muss das Jobcenter den Weg über die Vergabe (Ausschreibung) einschlagen.
Dabei ist abschließend der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass bundesweit 110 Jobcenter unter rein kommunaler Regie arbeiten.


5 Redaktion: Damit sind wir bei der Qualitätssteuerung. Seit dem 01.04.2012 ist die AZAV in Kraft. Wie bewerten Sie die ersten Monate?

Andreas Orru: Die AZAV ist in der Nachfolge des Vorläufers AZWV die konsequente Fortsetzung im steten Bemühen, eine bessere Qualitätssteuerung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu realisieren. Jedoch – Mühe allein reicht nicht.

6 Redaktion: Wie darf man das verstehen?

Andreas Orru: Aus meiner Sicht hätte zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme und Evaluierung der alten AZWV erfolgen müssen. Eine umfassende Analyse hätte Handlungsbedarfe und Optimierungspotenziale aufzeigen können, die man ggf. mit einer neuen Verordnung, AZAV, konstruktiv hätte angehen können.
Zugleich hätte man dann Lösungen für die Anwendungsbereiche finden können, die jetzt mit der vorliegenden AZAV ggf. nicht optimal angesprochen sind.
Man hat m.E. diese notwendigen Schritte übersprungen und dann die Flinte auf alle angelegt, die sich auf diesem Feld bewegen. Dies halte ich für nicht optimal.

7 Redaktion: Gibt es dazu Praxisbeispiele?

Andreas Orru: Ich nenne zwei Beispiele: Erstens verlangt man von staatlichen Fachschulen, die bereits bis zur Halskrause umfassend in allen Qualitätsbereichen gesteuert, geregelt und überwacht werden, dass sie nun nochmals AZAV-zertifiziert werden. Dies ist ohne besonderen Qualitätszugewinn. Diese Schulen waren vorher schon gut.

Zweites Beispiel aus dem Bereich der privaten Arbeitsvermittler: Die AZAV und das damit zusammenhängende Qualitätsmangementsystem bedingt immer eine gewisse Unternehmensgröße bei Anwendung und Prüfung. Bei den privaten Arbeitsvermittlern ist es aber so, dass wir dort sehr häufig auf sog. „Einzelkämpfer“ treffen. Da ist die Frage nach einem ausdifferenzierten kundenorientierten Leitbild oder einer prozessorientierten QM-Dokumentation am Ende nur Makulatur. Der private Arbeitsvermittler als Einzelkämpfer ist mit einem komplexen und für ihn überdimensionierten Ansatz konfrontiert. Von oft windigen Beratern wird mit teuren Standardhandbüchern ausgestattet, die uns dann als das Ergebnis eigener Arbeit zur Prüfung vorgelegt werden. Wenn er dann noch das Audit, zur Not mit „Ach und Krach“, übersteht, gilt er als TOP-Anbieter, da er die AZAV erfüllt hat. Hier machen wir uns am Ende alles etwas vor. Dies ist nicht zielführend. Auch dies bringt keinen Qualitätszugewinn.

8 Redaktion: Was bringt denn Erkenntnis- und Qualitätszugewinn?

Andreas Orru: Die BA unterhält einen hervorragenden zentralen Prüfdienst der Arbeitsmarktdienstleistungen. Diese BA-Expertise gekoppelt mit der Expertise der Zertifizierer hätte es ermöglicht, in einer gemeinsamen Analyse herauszuarbeiten, wo mehr Kontrolle geboten ist, in welcher Tiefe, in welcher Schärfe, in welchem Detaillierungsgrad und vor allem, bei welchen Akteuren bzw. Akteursgruppen der Arbeitsmarktdienstleister. Auf dieser Basis hätte man dem Verordnungsgeber (BMAS) präzise zuarbeiten können. Letztlich können wir als Zertifizierer immer nur so gut sein, wie es das Regelwerk ist, welches unserer Prüfungstätigkeit zugrunde liegt. Ich habe die Sorge, dass am Ende die Reputation als Zertifizierer darunter leidet. Dies kann ich nicht akzeptieren.

9 Redaktion: Wer darf denn als Fachkundige Stelle bzw. als Zertifizierer auftreten?

Andreas Orru: Man muss zunächst von der DAkkS akkreditiert sein – dies sind wir, damals noch über die Vorgängerorganisation TGA, seit 1996. Im Jahr 2006 wurden wir als erste Fachkundige Stelle von der Anerkennungsstelle der BA für die AZWV zugelassen.

Inhaltlich muss man die Vorgaben der für die Zertifizierungsorganisationen geltenden ISO 17021 und demnächst auch der ISO 17065, soweit es um Produktprüfungen (Maßnahmen) geht, erfüllen. Daneben müssen wir noch weitere Normen, wie die ISO 19011, beachten, wenn es um die Auditoren geht. Für die Bestimmung der Auditaufwände gibt es weitere IAF-Regelwerke, die ebenfalls anzuwenden sind. Natürlich werden auch wir in einer intensiven Begutachtung Jahr für Jahr umfassend überprüft.

10 Redaktion: Was unterscheidet denn die Fachkundigen Stellen und Zertifizierer?

Andreas Orru: Zunächst sollte man, neben einer gültigen Akkreditierung, darauf achten, welche Eigentümer hinter dem Zertifizierungsunternehmen steht. Ist es wirklich ein unabhängiges Prüfinstitut oder verbirgt sich am Ende ein Wettbewerber aus der Trägerlandschaft dahinter?

Hier sollte m.E. der Verordnungsgeber diese Zertizierer zumindest auffordern, ihre wahre Eigentümerschaft offenzulegen, so dass jeder Kunde die notwendige Transparenz hat, wem er sich, oft über Jahre, anvertraut.
Denn schließlich muss sich der Kunde in einem Zertifizierungsverfahren selbst sehr transparent machen, etwa mit seinem speziellen Knowhow, seiner Unternehmensstruktur, seiner Produktentwicklung, seiner finanziellen Stabilität, seinen Preiskalkulationen etc.
Hier fordere ich die Offenheit und Ehrlichkeit dieser Fachkundigen Stellen und Zertifizierer ein.
Neutralität und Unabhängigkeit sollten für jeden Zertifizierer einen hohen Stellenwert haben. Für uns ist sie oberstes Gebot.

11 Redaktion: Wie ist die CERTQUA heute aufgestellt?

Andreas Orru: Die CERTQUA ist ein Unternehmen der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft und des Wuppertaler Kreis e.V. Die Gründung erfolgte bereits 1994. Wir sind eine nach ISO 17021 akkreditierte Zertifizierungsorganisation für Bildungs- und Dienstleistungsorganisationen. Die Akkreditierung nach ISO 17065 steht bevor. Darüber hinaus sind wir als „Fachkundige Stelle“ auf der Basis der Rechtsverordnung AZAV akkreditiert. In diesem Bereich sind wir der größte Akteur.
National wie international sind wir heute mit zahlreichen Experten in den Kompetenzbereichen Qualitätsmanagement und Zertifizierung tätig. Unternehmen, Bildungsorganisationen, Schulen, Hochschulen, Ministerien und andere Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden mit höchstem Engagement betreut. Diesen erfolgreichen Weg setzen wir konsequent weiter fort.

12 Redaktion: Herr Orru, ich danke Ihnen für dieses Interview.

Das Interview führte Kristin van Aken.