Die Bundesagentur macht ihre Zustimmung von der besonderen Arbeitsmarktrelevanz abhängig und fordert zu deren Bewertung von den Bildungsträgern folgende, detaillierte Nachweise:
Nach der Gesetzlage gem. § 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III i.V.m. § 4 Abs. 2 AZAV müssen alle genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein.
Unser Rat:
Führen Sie die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der letzten Jahre sowie eine Zukunftsprognose auf.
Beantworten Sie dafür folgende Fragen:
Welche Integrationsprognose (Anteil der Teilnehmer, die erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden -in Prozent) erwartet der Bildungsträger für die beantragte Maßnahme und warum? Wie stellt sich die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt dar? etc.
Erwerb Führerschein Klasse B
Grundsätzlich ist der Erwerb des FS B dem Bereich der privaten Daseinsvorsorge zuzuordnen. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dem Erwerb des FS B dienen, sind somit nicht zulassungs- bzw. förderfähig. Eine Zulassung oder Förderung des FS B als eigenständiges Modul ist ebenso ausgeschlossen.
Unser Rat:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Abteilung AZAV-Maßnahmenzulassung der CERTQUA unter Tel.: 0228 429920-46.