⟩ ÜBER UNS
Newsletter Oktober 2013
 

Die Geburtsstunde des Deutschen Qualifikationsrahmens

Ein Gastbeitrag von Dr. Knut Diekmann

Ein großes Reformprojekt beschäftigt die vereinigte Bildungspolitik in der Bundesrepublik seit nunmehr über mehr als fünf Jahren. Jetzt ist es endlich soweit: der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) wird eingeführt.
Der DQR ist das Ergebnis von Überlegungen auf Ebene der EU-Institutionen. Seitdem die Europäische Gemeinschaft 1957 begründet wurde, waren die Organe der EU stets bestrebt, dass die Menschen die physischen Grenzen sowie die Barrieren, die sich durch unterschiedliche nationale Organisationssysteme ergeben, überwinden können sollten. Trotz aller Bemühungen hat dies nur sehr unzureichend funktioniert: zum Beispiel nur 1 % der Deutschen sind in der EU mobil, haben also einen temporären Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat gefunden.

Gerade vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, die derzeit besonders hart die südlichen EU-Länder trifft, wird sichtbar, wie wichtig eine Arbeitsmigration, im EU-Jargon Mobilität sein kann: So könnten sich die Arbeitslosigkeit  im Süden mit dem Fachkräftemangel im Norden aufheben.
Die EU bediente sich der Idee von Qualifikationsrahmen aus den anglophonen Ländern, um einen EU-weiten Rahmen zu schaffen, in dem potentiell alle Qualifikationen abgebildet werden können. Um die Mitgliedstaaten einzubinden, wurde die Idee geboren, dass jeder einzelne Staat in der EU einen eigenen nationalen Rahmen schaffen sollte. Die nationalen Qualifikationsrahmen sollten schließlich über den Europäischen Qualifikationsrahmen miteinander verbunden werden.

Reformgedanken

Neben dem internationalen Aspekt der Mobilität wurden in der deutschen Diskussion die sog. Durchlässigkeit und die Kompetenzorientierung zu den wichtigsten Reformideen. Erstens bedeutet dies, dass der Rahmen – ohne jegliche Berücksichtigung einer gesellschaftlichen Zuschreibung von Wertigkeiten – die  einzelnen Qualifikationen einem spezifischen (Leistungs-)niveau zuordnet, das vom Menschen das gleiche verlangt. Ein großer Erfolg des nun definierten Rahmens ist, dass die beiden großen Säulen der allgemeinen Bildung (Schule, und Hochschule) und der Berufsbildung (Lehre und Fortbildung) nunmehr verzahnt sind: so steht beispielsweise der Meister auf einem Niveau mit dem Bachelor-Studienabschluss.

Die zweite gewichtige Reformidee ist, das Niveau einer Qualifikation nicht daran zu messen, was die Anforderungen an Lehrplan, Dauer, Ausbildung der Lehrkräfte usw. ausmacht, sondern an dem, was das Lernergebnis ist. Die Grundidee entspricht der bereits in der Normenwelt praktizierten Kompetenzprüfung in der Personenzertifizierung: nur die aktuelle Kompetenz eines Menschen wird gemessen, nicht irgendwelche Scheine und Erfahrungen zur Grundlage genommen. In den Worten der Erfinder heißt dies, dass nicht mehr zählt, was gelernt wurde, sondern das, was jemand tatsächlich kann. Es zählt nurmehr das sog. Lernergebnis.

Der Nutzen

Für mehr Klarheit wird der DQR in der Arbeitswelt sorgen, vor allem bei Rekrutierung und Laufbahnentwicklung sowie bei der Beratung. Im Bildungsbereich wird er vor allem helfen beim Berufswechsel, bei Weiterbildungen, beim Zugang oder der Anrechnung vorheriger Qualifikationen. Im DQR steckt gleichzeitig auch ein Reformauftrag: alle Qualifikationen und somit Bildungsmaßnahmen sollen künftig nach demselben Muster beschrieben und strukturiert werden.
Grundlegendes Charakteristikum ist, dass der Rahmen nur dazu geeignet ist, einen Überblick zu verschaffen. Ansprüche ergeben sich durch die Qualifikationen nicht, Rechtsfolgen lassen sich nicht ableiten. Insoweit ist der DQR nur ein Arbeitsmittel für den Arbeits- und Bildungsmarkt. Zunächst bleibt der DQR also eher ein Symbol und ein Rahmen ‚ohne Fleisch’ und ist nicht ein konkretes institutionelles System, über das Laufbahnen, Karrierewege, Arbeitsplatzvermittlung usw. gesteuert werden.
Und weiter ist zu beachten, dass nur Qualifikationen, nicht aber Menschen in dem Rahmen verortet werden. Das bedeutet, dass sich ein moderner Arbeitnehmer beispielsweise nur mit Bezug auf die jeweiligen Bildungsabschlüsse seiner Karriere präsentieren kann. Der Mensch soll sich nicht selbst auf einer Stufe 4 oder 6 verorten. Dies ist insoweit problematisch, als der DQR in seiner ursprünglichen Version auch Kompetenzen integrieren wollte, die jedoch mit einer jeweiligen Person verbunden sind.

Die Gestaltung

Wie sieht der DQR aus? Es handelt sich um ein hierarchisches Modell aus 8 Stufen, dem die Logik von Neuling (auf Stufe 1) bis Experte (Stufe 8) zugrundegelegt wird. Die Qualifikationen selbst werden differenziert nach ihren Bestandteilen Wissen, Fertigkeiten und der damit verbundenen Sozialkompetenz und Selbständigkeit beschrieben.
Die Qualifikationen werden zentral zugeordnet und dürfen dann mit dieser Stufenzuordnung auch öffentlich werben. Bislang werden nur formell geregelte Qualifikationen in den DQR aufgenommen, allen voran gesetzlich geregelte Prüfungen in der Berufsbildung und Hochschule. Freie Weiterbildungen oder individuelles Erfahrungswissen bleiben zunächst außen vor, da eine praktikable Methode der Zuordnung noch nicht gefunden wurde.
Eine Zertifizierung von Bildungsmaßnahmen im normenrechtlichen Verständnis ist nicht mit der Aufnahme in der DQR verbunden. Die Regelungswelten von Akkreditierungen im Hochschulwesen und von Zertifizierungen von Trägern und Maßnahmen in der Qualifizierung von Arbeitslosen haben nichts mit dem DQR zu tun, auch wenn die Begriffe dies vermuten lassen könnten.



Autorenhinweis:
Dr. Knut Diekmann ist Referatsleiter im Bereich Grundsatzfragen der Weiterbildung beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.