Ein Auditor ist eine Person mit dargelegten persönlichen Eigenschaften und der Kompetenz ein Audit durchzuführen. Relevante persönliche Eigenschaften einer Auditorin oder eines Auditors legt die ISO 19011 fest.
Beispiele für Eigenschaften:
Ein Auditor sollte über eine Ausbildung und Berufserfahrung verfügen, um die geforderten Kompetenzen zu erwerben.
Grundsätzlich wird unter Auditor der Co- und Lead- Auditor (Äquivalent: Auditor) unterschieden. Der Auditteam-Leiter sollte zusätzliches Wissen und Fertigkeiten besitzen in Bezug auf das Management und die Leitung von Auditteams. Zum Beispiel sollte er/ sie:
Diese Fertigkeiten können mit zusätzlicher Auditerfahrung bei der Arbeit unter der Aufsicht und Anleitung eines Auditteam-Leiters erworben werden.
Während eines Audits werden durch ein Auditor objektive Nachweise gesucht, die belegen, dass die Organisation wirklich ihr Qualitätsmanagementsystem wie im QM-Handbuch beschrieben realisiert hat. Ein Beispiel für einen objektiven Nachweis kann zum Beispiel ein Protokoll eines Qualitätszirkels sein.
Ist eine Nicht-Konformität gegeben, so kann der Auditor sie je nach Schwere als eine Einzelabweichung, Abweichung oder Hauptabweichung klassifizieren. Je nach Art der Abweichung kann eine Zertifizierung erst nach Beseitigung der Abweichung ausgesprochen werden. Am Ende erhält die Zertifizierungsstelle von der Auditteam-Leiterin oder dem Auditteam-Leiter den Auditbericht und muss über die Zertifizierung entscheiden; dabei kann sich die Zertifizierungsgesellschaft nach dem Bericht richten, kann aber auch eine abweichende Entscheidung treffen.
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die doppelte Schreibweise (männlich/ weiblich) verzichtet.)