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Wollen Sie als Bildungsorganisation geförderte Arbeitsmarktdienstleistungen mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) erbringen, benötigen Sie eine Trägerzulassung auf Basis der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV).
Die erfolgreiche Trägerzulassung ist die Basis, um im nächsten Schritt eine Zulassung von Maßnahmen auf der Grundlage der §§ 45, 81 SGB III zu erlangen.
Die CERTQUA wurde bereits 2006 als erste sog. fachkundige Stelle für die damalige AZWV und spätere AZAV akkreditiert. Sie zählt zu den marktführenden Akteuren in diesem Segment.
Mit weit über 1.000 Verfahren und tausenden zugelassener AZAV-Standorte bei kleinen, mittleren und sehr großen Bildungsorganisationen sowohl im privatwirtschaftlichen wie auch im staatlichen Bildungsbereich, aber auch in den Qualifizierungseinheiten von Dienstleistungs- und Industriekonzernen, z.B. bei QCG-Nutzung, verfügen wir über bestmögliche Erfahrung in der Durchführung auch komplexester AZAV-Zulassungsverfahren.
Wir unterstützen Sie in Ihrer Wahrnehmung im Bildungsmarkt.
Nach erfolgter Zulassung Ihrer Maßnahmen übertragen wir Ihre Daten automatisch und kostenfrei in unseren AZAV-Scout, dem Suchportal für AZAV-Maßnahmen. Hier können z.B. Weiterbildungsinteressierte oder Berater der Jobcenter komfortabel nach AZAV-Maßnahmen suchen. Für Sie als Anbieter bietet der AZAV-Scout eine interessante zusätzliche Möglichkeit, Ihre Maßnahmen für ein breiteres Publikum auffindbar zu machen. Die Suche im AZAV-Scout ist für alle Interessenten und potenziellen Teilnehmenden kostenlos und ohne Anmeldung verfügbar.
Mit der AZAV-Trägerzulassung wird die grundsätzliche Qualitätsfähigkeit des Trägers festgestellt. Sie ist die Voraussetzung der nachfolgenden Zulassung von AZAV-Maßnahmen.
Eine AZAV-Trägerzulassung ist dann erforderlich, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:
Fachbereich 1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Fachbereich 2: Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
Fachbereich 3: Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
Fachbereich 4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Fachbereich 5: Transferleistungen
Fachbereich 6: Maßnahmen zur Teilhabe Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben
Die Rechtsverordnung AZAV u.a. in Verbindung mit dem verbindlichen Katalog des Beirates nach § 182 SGB III („AZAV-Beirat“) definiert die Anforderungen an eine erfolgreiche Trägerzulassung. Hierzu zählen u.a. Fachkompetenzen, Personalqualifikationen, Dienstleistungsangebot, Raumqualitäten, Qualitätsmanagement.
Die AZAV-Trägerzulassung mit CERTQUA folgt dem folgenden Ablauf:
Zertifizierungs- bzw. Zulassungsvereinbarung: Voraussetzung eines Zulassungsverfahrens ist das Vorliegen eines Zulassungsvertrags zwischen der Bildungsorganisation und der Zulassungsorganisation (fachkundige Stelle).
Optionale Leistungen: Zertifizierungsorganisationen sind eine akkreditierte Prüfinstanz, sie dürfen daher nicht beratend tätig werden.
Es können Orientierungsgespräche beauftragt werden, die über die jeweiligen Regelwerke, deren Anforderungen und Besonderheiten informieren, ggf. komplexe Auditverfahren insgesamt darstellen etc.
Dokumentationsprüfung: Wir prüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Kompatibilität mit der AZAV und allen ihren mitgeltenden Regelwerken.
Zulassungsaudit: Im nächsten Schritt wird die Zulassungsfähigkeit des Trägers von Auditor:innen vor Ort geprüft. Ein Audit ist die „Suche nach Nachweisen“. Hier geht es darum, die in der o.g. Dokumentation gemachten Angaben zu verifizieren.
Dies geschieht u.a. durch Inaugenscheinnahme von Objekten (Räume, Werkstätten etc.), Ausbildungsmitteln (IT, Simulatoren, Materialien), Auditinterviews mit Funktionsträgern, Einsichtnahmen in Dokumente.
Auditbericht: Nach dem AZAV-Audit erhalten Sie einen Bericht, in dem alle wesentlichen Punkte des Zulassungsverfahrens erfasst und bewertet sind. Eventuelle Nichtkonformitäten werden ebenfalls erfasst und können behoben werden.
Zertifizierungsausschuss: Bei einem positiven Auditergebnis wird das gesamte bisherige Verfahren dem Zulassungsausschuss zur endgültigen Entscheidung zugeleitet.
Zertifikatserteilung: Bestätigt der Zertifizierungsausschuss das Verfahren, erfolgt die Zulassung nach AZAV. Das AZAV-Trägerzulassungszertifikat wird erstellt und zugestellt. Das Zertifizierungszeichen der CERTQUA kann sodann auf den Print- und elektronischen Medien des Trägers werblich genutzt werden. Das Zertifikat der AZAV-Trägerzulassung ist fünf Jahre gültig.
Überwachungsaudits: In (meist) verkürzter Form ist kalenderjährlich ein Überwachungsaudit durchzuführen. Hier wird überprüft, ob die vormaligen Zulassungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind.
Rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates ist das Zulassungsverfahren neu zu eröffnen, d.h., anders als im ISO-Bereich hat der Verordnungsgeber hier keine Rezertifizierung bzw. Rezulassung vorgesehen.
Zertifizierungs- und Zulassungskosten sind zunächst abhängig von der Organisationsgröße und der Komplexität der Organisation. Parameter sind hier insbesondere die Anzahl der Mitarbeitenden und die Anzahl der Standorte. Insbesondere bei AZAV-Verfahren ist auch der tatsächliche Geltungsbereich zu prüfen. Ggf. kann dieser eingegrenzt werden, so dass nicht die ganze Organisation sich dem Verfahren unterziehen muss. Dies reduziert Ihren Aufwand und Ihre Kosten.
Sprechen Sie uns an. Wir prüfen, welche Optimierungen die Regelwerke in Ihrem Fall zulassen.
CERTQUA ist Ihr leistungsstarker Partner für Ihr AZAV-Trägerzulassungsverfahren. Unsere Antragsunterlagen sind so aufgebaut, dass Sie einen direkten Überblick haben, ob alle Anforderungen der AZAV abgedeckt werden. Wichtige Checklisten und Informationen erleichtern die Beantragung und bereiten Sie optimal auf das Zulassungsaudit vor.
Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne über unser Kontaktformular, per Mail an info@certqua.de oder per Telefon unter 0228 / 42 99 20 – 45.
Alle wichtigen Dokumente zum Thema AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV finden Sie in unserem offenen Downloadbereich.
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