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Qualitätsmanagement und KI-Verordnung

Was Bildungsanbieter jetzt beachten müssen

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Für Bildungsanbieter, die KI-Systeme einsetzen oder perspektivisch in ihre Prozesse integrieren, gewinnt die KI-Verordnung zunehmend an Bedeutung. Auch wenn sich bestimmte Pflichten der KI-Verordnung unmittelbar an Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen richten, entstehen daraus auch konkrete Anforderungen an das Qualitätsmanagement von Bildungsträgern – insbesondere dann, wenn KI in sensiblen Bereichen wie Teilnehmerauswahl, Lernstandsbewertung, Prüfungen, Beratung, Dokumentation oder Bildungssteuerung eingesetzt wird.

Inhalt


Bestehende Managementsysteme nach ISO/IEC 42001, ISO 9001 oder ISO 27001 können dabei eine wichtige Grundlage sein. Sie erfüllen die Anforderungen der KI-Verordnung jedoch nicht automatisch vollständig. Entscheidend ist daher, bestehende QM-Strukturen gezielt um KI-spezifische Anforderungen zu ergänzen.
 
Der Vortrag zeigt, welche konkreten Vorgaben die KI-Verordnung an Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Dokumentation und Governance stellt. Dabei wird praxisnah erläutert, wie bestehende Managementsysteme von Bildungsträgern rechtssicher weiterentwickelt werden können, um typische KI-Risiken besser zu steuern. Dazu gehören zum Beispiel Verzerrungen in KI-Systemen, fehlende Transparenz, unzureichende Datenqualität oder eine nicht ausreichend geregelte menschliche Aufsicht.

Verstöße gegen die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme können erhebliche Folgen haben. Möglich sind Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Maßgeblich ist dabei der jeweils höhere Betrag.

Ihr Nutzen


Die Teilnehmenden erfahren, welche zusätzlichen Prozesse, Kontrollen und Nachweise erforderlich sind, um vorhandene ISO-Strukturen sinnvoll mit den Anforderungen der KI-Verordnung zu verbinden. Der Vortrag verbindet eine juristische Einordnung mit konkretem Nutzen für Qualitätsmanagementbeauftragte, Auditoren und Compliance-Verantwortliche in Bildungseinrichtungen.
 
Für Bildungsträger bietet der Vortrag einen kompakten und praxisnahen Überblick darüber, wie Qualitätsmanagement zu einer zentralen Grundlage für eine sichere und regelkonforme KI-Governance werden kann.
 

Ihr Referent

Prof. Dr. Thomas Söbbing

ist Professor für Zivilrecht mit Schwerpunkt im Recht der digitalen Wirtschaft. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im IT-Recht, LegalTech und dem Recht Künstlicher Intelligenz und zählt zu den frühen deutschsprachigen Autoren im KI-Recht.

Er veröffentlichte 9 Bücher und über 275 Fachbeiträge und ist als Referent sowie in verschiedenen wissenschaftlichen und praktischen Gremien aktiv. Zuvor war er in leitenden juristischen Funktionen in internationalen Unternehmen tätig.

Söbbing lehrte unter anderem in Oxford und Cambridge und ist heute Studiengangsleiter der wirtschaftsrechtlichen Programme an der Hochschule Kaiserslautern, wo er eine Kooperation mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht verantwortet.

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Seminartermin:

25.06.2026 Online-Seminar

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